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   OLG Hamm, 05.11.1975 - 20 U 118/74   

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https://dejure.org/1975,1943
OLG Hamm, 05.11.1975 - 20 U 118/74 (https://dejure.org/1975,1943)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.1975 - 20 U 118/74 (https://dejure.org/1975,1943)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 1975 - 20 U 118/74 (https://dejure.org/1975,1943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    AKB; Anwendbarkeit; Altfälle; Abwicklung; Versicherungsrechtliches Innenverhältnis

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1409 (Ls.)
  • NJW 1976, 755
  • NJW 1977, 544 (Ls.)
  • VersR 1976, 652
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 1/76

    Vereitelung der objektiven Aufklärung einer tatsächlichen Alkoholbeeinflussung

    Gegenüber dieser Auslegung, die ganz überwiegend in Rechtsprechung und Schrifttum vertreten wird (OLG Oldenburg NJW 1974, 2133; VersR 1976, 1053; OLG Kamm VersR 1976, 652, 653; Hauß, Festschrift für Klingmüller, S. 145, 156; Hüffer VersR 1974, 617, 618; Pilger, Unfallflucht und fehlerhafte Information in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, 1976, S. 86 f; Plaumann VersR 1976, 1020, 1021; Prölss/Martin VVG 20. Aufl., AKB § 7 Anm. 2 D d; Stiefel/Wussow/Hofmann AKB 9. Aufl., § 7 Anm. 22; a.A. nur Ebel NJW 1975, 1765), beruft sich die Revision vergeblich auf die zum 1. Januar 1975 in Kraft gesetzte Neufassung des § 7 V AKB.

    Diese Ansicht hat das OLG Hamm im wesentlichen damit begründet, die völlige Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 7 V AKB nach vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers sei stets als Strafsanktion angesehen worden; unter Berücksichtigung der (im einzelnen dargelegten) Entwicklung, die zur Änderung des § 7 V AKB geführt habe, sei es zulässig und geboten, auf eine derartige "versicherungsrechtliche Strafe" den in § 2 Abs. 3 StGB ausgesprochenen Rechtsgedanken entsprechend anzuwenden (VersR 1976, 652, 653; das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, die Parteien haben sich im Revisionsverfahren verglichen).

  • OLG Karlsruhe, 16.09.1976 - 12 W 57/76
    Die ab 1.1.1975 geltende Fassung der AKB findet nicht mit Rückwirkung auf Schadenfälle Anwendung, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben (OLG Bamberg VersR 1976, 358; abw. OLG Hamm VersR 1976, 652).
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